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BayernAntragFreie WählerCSU

📝 CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung zurücknehmen – Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

29. September 2026Dokument 19/13819 · WP 19Bayern
Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Benno Zierer, Martin Behringer, Dr. Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Felix Freiherr von Zobel, Thomas Zöller
CO2-BepreisungAbfallverbrennungWettbewerbsverzerrungKlimaschutzEmissionshandel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag fordert die Staatsregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene gegen die CO2-Bepreisung von Abfallverbrennungsanlagen einzusetzen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Kosten für die Abfallentsorgung zu senken.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen, die Industrie, die Abfallwirtschaft sowie die Bürger, die für die Entsorgungskosten aufkommen müssen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, die nationale CO2-Bepreisung zurückzunehmen, die Abfallverbrennung aus dem europäischen Emissionshandel auszuschließen und eine bürokratiearme Regelung zu schaffen. Zudem soll die Staatsregierung sich für Förderinstrumente zur Umsetzung von CO2-Abscheidung einsetzen.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält die Forderungen der Antragsteller zur Rücknahme der CO2-Bepreisung und zur Vermeidung von Doppelbelastungen. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Abfallverbrennung und Klärschlammverbrennung gesondert zu betrachten.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13819, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.