📝 Längere Bindungsdauer für Sozialwohnungen erhalten
📋 Worum geht es?
Der Antrag fordert die Staatsregierung auf, die geplante Bindungsdauer für Sozialwohnungen nicht pauschal auf 35 Jahre festzulegen, sondern auch längere Bindungen von 40 bis 55 Jahren zu ermöglichen. Dies soll im Rahmen der Novellierung der Wohnraumförderbestimmungen geschehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mieter von Sozialwohnungen, Kommunen, die auf soziale Wohnungsbauprojekte angewiesen sind, sowie die Staatsregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, die Bindungsdauer für Sozialwohnungen nicht auf 35 Jahre zu beschränken, sondern eine längere Bindungsdauer von bis zu 55 Jahren zu ermöglichen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antrag der Abgeordneten, in dem die Notwendigkeit einer längeren Bindungsdauer für Sozialwohnungen betont wird. Es wird auf die steigenden Mietkosten und den Wohnungsmangel in Bayern verwiesen.