📝 Streichung des nationalen n-Hexan-Konzentrationsgrenzwertes in der 31. BImSchV im Zuge der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) – Doppelregulierung beenden, Innovation und Bürokratieabbau stärken
📋 Worum geht es?
Der Antrag zielt darauf ab, den nationalen Grenzwert für n-Hexan in der 31. BImSchV zu streichen. Dies soll die Regulierung vereinfachen und Innovationen fördern, da die bestehende Regelung als doppelt regulierend und innovationshemmend angesehen wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen der Industrie, die mit n-Hexan arbeiten, sowie die bayerische Wirtschaft insgesamt, die durch zusätzliche Regulierungen Wettbewerbsnachteile erleidet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Staatsregierung sich auf Bundesebene für die Streichung des nationalen Grenzwertes für n-Hexan einsetzt und eine innovationsfreundliche Regulierung fördert.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag argumentiert, dass der nationale Grenzwert für n-Hexan nicht notwendig ist, da die Emissionen bereits durch europäische Vorgaben effektiv reguliert werden. Der Antragsteller sieht keine wissenschaftlichen oder rechtlichen Gründe für die Beibehaltung des Grenzwertes.