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BayernAntragChristlich-Soziale Union in BayernFreie Wähler

📝 Hebammenvergütung für privatversicherte Mütter anheben, Hebammenhilfevertrag verbessern

2. Oktober 2026Dokument 19/13844 · WP 19Bayern
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Bernhard Seidenath, Dr. Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Martin Behringer, Dr. Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix Freiherr von Zobel, Thomas Zöller
HebammenvergütungPrivatversicherungGesundheitsversorgung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag zielt darauf ab, die Vergütung für Hebammen in Bayern zu erhöhen, um deren finanzielle Situation zu verbessern. Dies soll durch eine Anpassung der Hebammengebührenverordnung geschehen, um die Attraktivität des Berufs zu steigern und die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind freiberufliche Hebammen, privatversicherte Mütter sowie deren Neugeborene in Bayern.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, den Vergütungsfaktor für Hebammen von 2,0 auf 2,3 anzuheben und den Hebammenhilfevertrag auf Bundesebene zu verbessern.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag betont die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung für Hebammen, um deren wirtschaftliche Basis zu stärken. Es wird auf die unzureichende finanzielle Unterstützung durch die derzeitige Hebammenvergütungsverordnung hingewiesen.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13844, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.