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BayernAntragCSUFreie Wähler

📝 Subsidiarität Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum (Verordnung über erschwinglichen Wohnraum) COM(2026) 599 final BR-Drs. 542/26

8. Oktober 2026Dokument 19/13893 · WP 19Bayern
Dr. Gerhard Hopp, Jürgen Baumgärtner, Petra Guttenberger, Michael Hofmann, Martin Wagle, Konrad Baur, Alex Dorow, Jürgen Eberwein, Karl Freller, Sebastian Friesinger, Andreas Kaufmann, Jochen Kohler, Joachim Konrad, Dr. Stephan Oetzinger, Thorsten Schwab, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller, Martin Behringer, Dr. Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix Freiherr von Zobel, Thomas Zöller
WohnraumEU-VerordnungSubsidiaritätBayerischer LandtagRegulierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag des Bayerischen Landtags befasst sich mit einem Vorschlag der EU zur Regulierung des Wohnraums. Der Landtag äußert Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität und lehnt die einheitlichen Anforderungen ab, die durch die Verordnung festgelegt werden sollen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bundesländer, insbesondere Bayern, sowie die Bürger, die auf den Wohnungsmarkt angewiesen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, die Bedenken gegen die EU-Verordnung im Bundesrat zu vertreten und sicherzustellen, dass diese Bedenken in die Beschlüsse einfließen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag stellt fest, dass die EU nicht die Kompetenz hat, die geplanten Regelungen zu erlassen, und dass bestehende nationale Regelungen ausreichend sind. Es wird betont, dass die Verordnung die Regelungskompetenzen der Mitgliedstaaten erheblich einschränkt.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13893, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.