📝 Stärkung der Rechte von Auszubildenden durch Information über die Möglichkeit der Aufnahme von Berufsschulnoten in Abschlusszeugnisse
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit § 37 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), wonach Auszubildende auf eigenen Wunsch ihre Berufsschulnoten auf dem Abschlusszeugnis der zuständigen Stelle vermerken lassen können. Die SPD-Fraktion fordert, dass die Staatsregierung alle beruflichen Schulen in Bayern anweist, Schülerinnen und Schüler proaktiv und umfassend über diese Möglichkeit zu informieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Auszubildende an beruflichen Schulen in Bayern sowie die beruflichen Schulen selbst, die zur Information verpflichtet werden sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die SPD-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, alle beruflichen Schulen in Bayern anzuweisen, ihre Schülerinnen und Schüler proaktiv und umfassend über die Möglichkeit nach § 37 Abs. 3 BBiG zu informieren, wonach auf Wunsch der Auszubildenden Berufsschulnoten auf den Zeugnissen der zuständigen Stellen aufgeführt werden können.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag selbst enthält keine Maßnahmen der Regierung, sondern eine Forderung der SPD-Fraktion an die Staatsregierung, eine bereits bestehende gesetzliche Möglichkeit (§ 37 Abs. 3 BBiG) durch proaktive Information bekannter zu machen. Eine Antwort oder Beschlussfassung der Staatsregierung liegt im Dokument nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag (19. Wahlperiode), Drucksache 19/13913 vom 12.10.2026. Der Antrag bezieht sich auf § 37 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Begründung enthält Bewertungen der Antragsteller, etwa dass junge Menschen aus bildungsfernen Familien oder mit Migrationshintergrund nach Ansicht der Fraktion oft weniger Zugang zu entsprechenden Informationen hätten und bestehende Ungleichheiten sich dadurch verfestigten. Eine Antwort oder Stellungnahme der Staatsregierung ist im Dokument nicht enthalten.