📝 Explosion des kommenden EU-Haushalts sowie Ausweitung der EU-„Eigenmittel“ verhindern
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit dem kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Jahre 2028 bis 2034 sowie mit möglichen neuen EU-„Eigenmitteln“, also zusätzlichen Einnahmequellen der EU. Die Antragsteller fordern die bayerische Staatsregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene gegen eine aus ihrer Sicht zu starke Ausweitung des EU-Haushalts sowie gegen neue Eigenmittel einzusetzen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die bayerische Staatsregierung als Adressatin der Forderung, die Bundesregierung, die EU-Institutionen (Rat, Kommission, Parlament) sowie laut Antragstellern insbesondere die EU-Nettozahlerstaaten Deutschland, Österreich, Niederlande, Schweden, Finnland und Dänemark.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Antragsteller fordern, dass sich die Staatsregierung dafür einsetzt, dass (1) der MFR 2028-2034 auf maximal 1,4 Bio. Euro begrenzt wird, (2) Deutschland eine Einigung über den MFR blockiert, falls diese Obergrenze nicht eingehalten wird – in diesem Fall würde laut Antragstellern nach Art. 312 Abs. 4 AEUV der bis 2027 geltende Finanzrahmen fortgelten –, und (3) das Volumen der bestehenden EU-Eigenmittel weder erhöht noch neue Eigenmittel-Formen geschaffen werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält einen Antrag ohne Abstimmungsergebnis oder Regierungsantwort. Laut Antragstellern will die EU-Kommission den MFR von aktuell rund 1,2 Bio. Euro (2021-2027) auf etwa 2 Bio. Euro erhöhen; ein Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft sieht laut Antragstellern ein Volumen von 1,825 Bio. Euro vor. Die Antragsteller zitieren die FAZ vom 11.10.2026, wonach die irische Ratspräsidentschaft Teile der Mehrausgaben über neue Eigenmittel finanzieren wolle, darunter Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Emissionsrechten, einen Anteil der CO2-Grenzsteuer, eine Abgabe auf nicht eingesammelten Elektromüll, einen Anteil an der Tabaksteuer sowie eine Abgabe für große Unternehmen. Die Antragsteller lehnen diese Pläne ab und fordern eine feste Obergrenze von 1,4 Bio. Euro.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Rene Dierkes, Christoph Maier, Martin Böhm, Dieter Arnold und Fraktion). Eine Antwort der Staatsregierung oder ein Abstimmungsergebnis liegt im Dokument nicht vor. Die Antragsteller berufen sich auf Art. 312 Abs. 4 AEUV sowie auf einen FAZ-Artikel vom 11.10.2026 als Quelle für die genannten Eigenmittel-Pläne. Die Bewertung, dass neue EU-Eigenmittel „kategorisch abzulehnen“ seien und eine „Aufweichung der EU-Verträge“ darstellten, ist die Position der Antragsteller.