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BayernAntragBündnis 90/Die Grünen

📝 Prüfverfahren für ein AfD-Verbot einleiten: Bund-Länder-Gruppe einrichten, um gemeinsam Material zu sammeln!

14. Oktober 2026Dokument 19/13940 · WP 19Bayern
Katharina Schulze, Johannes Becher, Cemal Bozoğlu, Ludwig Hartmann, Claudia Köhler, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Benjamin Adjei, Andreas Birzele, Maximilian Deisenhofer, Gülseren Demirel, Toni Schuberl, Florian Siekmann
AfD-VerbotBund-Länder-ArbeitsgruppeVerfassungsschutzDemokratieParteiverbotsverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag fordert die Staatsregierung auf, eine überparteiliche Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, um die Beobachtungsergebnisse der Verfassungsschutzbehörden zusammenzuführen und zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vorliegen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die AfD sowie die politischen Institutionen und die Gesellschaft, die durch die Positionen der AfD in ihrer demokratischen Grundordnung gefährdet sein könnten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die die Ergebnisse der Verfassungsschutzbehörden aus Bund und Ländern zusammenführt, um die Möglichkeit eines Parteiverbotsverfahrens zu prüfen.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält den Antrag, der die Notwendigkeit einer Prüfung der AfD als verfassungsfeindlich darstellt. Es wird auf die Unterstützung von verschiedenen politischen Akteuren verwiesen, die die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe befürworten.

⚡ Einordnung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Staatsregierung auf, aktiv zu werden. Es wird auf frühere Äußerungen von Politikern wie Horst Seehofer und Markus Söder verwiesen, die die AfD als verfassungsfeindlich betrachten.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13940, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.