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BayernAntragFreie WählerCSU

📝 Patientenrechte stärken - Einführung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds

14. Oktober 2026Dokument 19/13943 · WP 19Bayern
Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller, Martin Behringer, Dr. Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix Freiherr von Zobel, Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Bernhard Seidenath, Josef Zellmeier, Daniel Artmann, Barbara Becker, Dr. Andrea Behr, Maximilian Böltl, Thorsten Freudenberger, Patrick Grossmann, Manuel Knoll, Harald Kühn, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Werner Stieglitz, Carolina Trautner
PatientenrechteEntschädigungHärtefallfondsGesundheitModellprojekt
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag zielt darauf ab, einen Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds einzuführen, um Patienten, die durch medizinische Behandlungen geschädigt wurden, eine Entschädigung zu bieten. Der Fonds soll als Modellprojekt für zehn Jahre eingerichtet und wissenschaftlich begleitet werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind Patienten, die in zugelassenen Krankenhäusern behandelt werden und durch fehlerhafte Behandlungen gesundheitliche Schäden erleiden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass die Staatsregierung sich für die Einführung eines aus Bundesmitteln finanzierten Fonds einsetzt, der subsidiär zu bestehenden Haftungsansprüchen ist und Entschädigungen bis zu 200.000 Euro vorsieht.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält die Forderung, dass der Fonds schnell und effektiv Entschädigungen für Patienten bereitstellt, die durch medizinische Behandlungen geschädigt wurden. Die Entschädigungssumme soll in der Regel 100.000 Euro betragen und im Ausnahmefall bis zu 200.000 Euro erreichen.

⚡ Einordnung

Die Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU haben den Antrag eingebracht. Der Fonds soll nur greifen, wenn vorrangige haftungsrechtliche Verfahren abgeschlossen sind. Der Antrag verweist auf frühere Initiativen zur Einführung eines ähnlichen Fonds.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13943, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.