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BayernAntragBündnis 90/Die Grünen

📝 Versorgungssicherheit stärken - Anhörung zum Schutz Kritischer Infrastrukturen vor Cyberangriffen und Sabotage

14. Oktober 2026Dokument 19/13948 · WP 19Bayern
Katharina Schulze, Johannes Becher, Florian Siekmann, Benjamin Adjei, Andreas Birzele, Cemal Bozoğlu, Maximilian Deisenhofer, Gülseren Demirel, Claudia Köhler, Tim Pargent, Toni Schuberl
VersorgungssicherheitKritische InfrastrukturenCyberangriffeSabotage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag zielt darauf ab, eine Anhörung durch den Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zu initiieren. Dabei sollen die Unterstützungsbedarfe der Betreiber kritischer Infrastrukturen in Bayern im Hinblick auf den Schutz vor Cyberangriffen und Sabotage erörtert werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Betreiber kritischer Infrastrukturen in Bayern, insbesondere aus den Bereichen Energieversorgung, Wasserversorgung, Gesundheitswesen, Verkehr sowie Telekommunikationsnetzbetreiber.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, die Unterstützung für Betreiber kritischer Infrastrukturen zu verbessern. Insbesondere sollen Fragen zu Unterstützungsangeboten, praktischen und rechtlichen Hürden sowie zur Verbesserung der Kommunikation im Krisenfall behandelt werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält den Antrag zur Durchführung einer Anhörung, in der die Erfahrungen und Bedürfnisse der Betreiber kritischer Infrastrukturen thematisiert werden sollen. Konkrete Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten sollen auf Grundlage der Anhörung entwickelt werden.

⚡ Einordnung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag eingereicht. Es liegt keine Antwort der Landesregierung vor. Der Antrag verweist auf die wachsenden Herausforderungen durch Cyberangriffe und Sabotage für die Sicherheit der Versorgung in Bayern.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13948, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.