📝 Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/12294)
📋 Worum geht es?
Der Änderungsantrag zielt darauf ab, das Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu modernisieren, indem die Begriffe 'Ausfertigungen' durch 'Abschriften' ersetzt werden. Dies soll die Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs für die Zustellung von Entscheidungen ermöglichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Institutionen, die mit dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof arbeiten, sowie die Bürger, die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs erhalten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, mehrere Paragraphen des Gesetzes zu ändern, um die elektronische Zustellung von Entscheidungen zu ermöglichen und bürokratische Hürden abzubauen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält spezifische Änderungen in den Artikeln des Gesetzes, die die Begriffe anpassen und die elektronische Zustellung ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die bisherige Regelung die elektronische Zustellung nicht zuließ.
⚡ Einordnung
Die Fraktionen Christlich-Soziale Union in Bayern und Freie Wähler haben den Antrag eingereicht. Der Antrag zielt auf die Beseitigung von Modernisierungshemmnissen im Rechtsverkehr ab. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die bestehenden Regelungen anzupassen, um die elektronische Zustellung zu ermöglichen.