📄 Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 20. August 2026 (Vf. 15-VII-26) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 3 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Plätze, Verkehrseinrichtungen, öffentliche[n] Freiflächen, Grünanlagen und Kind
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt ein Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, das sich mit einem Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Satzung der Gemeinde Zorneding befasst. Diese Satzung regelt die Nutzung öffentlicher Straßen, Plätze und Einrichtungen und enthält Bestimmungen zur Vermeidung von Ruhestörungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger der Gemeinde Zorneding sowie Nutzer der öffentlichen Straßen, Plätze und Einrichtungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 3 der Satzung gefordert, der bestimmte Verhaltensweisen auf öffentlichen Flächen untersagt.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Der Landtag hat beschlossen, sich nicht am Verfahren zu beteiligen. Es wurden keine weiteren Maßnahmen oder Antworten der Regierung dokumentiert.
⚡ Einordnung
Der Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof initiiert. Der Landtag hat in seiner Sitzung keine Unterstützung für das Verfahren angeboten.