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BayernSonstiges

📄 Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 20. August 2026 (Vf. 15-VII-26) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 3 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Plätze, Verkehrseinrichtungen, öffentliche[n] Freiflächen, Grünanlagen und Kind

15. Oktober 2026Dokument 19/13958 · WP 19Bayern
VerfassungswidrigkeitSatzungöffentliche FlächenRuhestörungenBayerischer Verfassungsgerichtshof
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt ein Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, das sich mit einem Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Satzung der Gemeinde Zorneding befasst. Diese Satzung regelt die Nutzung öffentlicher Straßen, Plätze und Einrichtungen und enthält Bestimmungen zur Vermeidung von Ruhestörungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger der Gemeinde Zorneding sowie Nutzer der öffentlichen Straßen, Plätze und Einrichtungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 3 der Satzung gefordert, der bestimmte Verhaltensweisen auf öffentlichen Flächen untersagt.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Der Landtag hat beschlossen, sich nicht am Verfahren zu beteiligen. Es wurden keine weiteren Maßnahmen oder Antworten der Regierung dokumentiert.

⚡ Einordnung

Der Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof initiiert. Der Landtag hat in seiner Sitzung keine Unterstützung für das Verfahren angeboten.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13958, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.