📝 Messirrsinn am Ladentisch beenden - Toleranzregel für geteilte Handwerksware
📋 Worum geht es?
Der Antrag fordert die Staatsregierung auf, sich für eine Änderung der Mess- und Eichverordnung einzusetzen. Ziel ist es, eine Toleranzregel einzuführen, die es ermöglicht, bereits gekennzeichnete Waren bei Teilkäufen nur anteilig zu wiegen, um die Belastung kleiner Handwerksbetriebe zu verringern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kleine Handwerksbetriebe, insbesondere Bäckereien, Metzgereien und Käsetheken, die traditionell Waren auf Zuruf verkaufen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Mess- und Eichverordnung um eine Regelung ergänzt wird, die eine anteilige Preisberechnung bei Teilkäufen erlaubt. Zudem soll auf eine verhältnismäßige Anwendung der Wägepflicht bei kleinen Betrieben hingewirkt werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag beschreibt einen konkreten Fall, in dem ein Bäckereibetrieb hohe Investitionskosten aufgrund der geltenden Regelungen hatte. Es wird auf die unverhältnismäßige Belastung kleiner Betriebe hingewiesen und eine Anpassung der Regelungen gefordert.
⚡ Einordnung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Neuregelung, um die Bürokratie für kleine Handwerksbetriebe zu reduzieren. Es wird auf die hohen Investitionskosten verwiesen, die durch die derzeitige Regelung entstehen. Der Antrag bezieht sich auf die Mess- und Eichverordnung und zielt darauf ab, die bestehende Rechtslage zu verbessern.