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BayernAntragBündnis 90/Die Grünen

📝 Messirrsinn am Ladentisch beenden - Toleranzregel für geteilte Handwerksware

14. Oktober 2026Dokument 19/13968 · WP 19Bayern
Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Birzele, Ludwig Hartmann, Claudia Köhler, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Benjamin Adjei, Cemal Bozoğlu, Maximilian Deisenhofer, Gülseren Demirel, Toni Schuberl, Florian Siekmann
MessrechtToleranzregelHandwerksbetriebeVerbraucherschutzWägung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag fordert die Staatsregierung auf, sich für eine Änderung der Mess- und Eichverordnung einzusetzen. Ziel ist es, eine Toleranzregel einzuführen, die es ermöglicht, bereits gekennzeichnete Waren bei Teilkäufen nur anteilig zu wiegen, um die Belastung kleiner Handwerksbetriebe zu verringern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind kleine Handwerksbetriebe, insbesondere Bäckereien, Metzgereien und Käsetheken, die traditionell Waren auf Zuruf verkaufen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass die Mess- und Eichverordnung um eine Regelung ergänzt wird, die eine anteilige Preisberechnung bei Teilkäufen erlaubt. Zudem soll auf eine verhältnismäßige Anwendung der Wägepflicht bei kleinen Betrieben hingewirkt werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag beschreibt einen konkreten Fall, in dem ein Bäckereibetrieb hohe Investitionskosten aufgrund der geltenden Regelungen hatte. Es wird auf die unverhältnismäßige Belastung kleiner Betriebe hingewiesen und eine Anpassung der Regelungen gefordert.

⚡ Einordnung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Neuregelung, um die Bürokratie für kleine Handwerksbetriebe zu reduzieren. Es wird auf die hohen Investitionskosten verwiesen, die durch die derzeitige Regelung entstehen. Der Antrag bezieht sich auf die Mess- und Eichverordnung und zielt darauf ab, die bestehende Rechtslage zu verbessern.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13968, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.