Zurück zur Übersicht
BremenBericht

📊 Jahresbericht über die nach den §§ 39, 40 Absatz 1, 41 bis 43, 46, 47 und 49 durchgeführten Maßnahmen und die Datenübermittlungen nach den §§ 55 Abs. 5, 69 und 70 BremPolG im Land Bremen im Jahr 2025

28. August 2026Dokument 21/1953 · WP 21Bremen
JahresberichtPolizeigesetzMaßnahmenDatenübermittlung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Bericht des Senats informiert über die im Jahr 2025 durchgeführten Maßnahmen und Datenübermittlungen gemäß dem Bremischen Polizeigesetz. Er umfasst verschiedene Arten von polizeilichen Maßnahmen, die in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven durchgeführt wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen sowie die Institutionen der Polizei Bremen und Bremerhaven.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird keine spezifische Forderung oder Frage aufgestellt, sondern die Mitteilung dient der Information der Bürgerschaft über die durchgeführten Maßnahmen.

🔎 Kernergebnisse

Der Bericht enthält detaillierte Informationen über die Anzahl und Art der durchgeführten Maßnahmen, die im Rahmen des BremPolG ergriffen wurden, sowie die entsprechenden Datenübermittlungen. Es werden spezifische Zahlen zu Maßnahmen im Bereich des islamistischen und rechtsextremistischen Terrorismus genannt.

Quelle: Bremen, Dokument 21/1953, Wahlperiode 21

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.