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BremenKleine AnfrageCDU

❓ Therapie statt Haft – Nutzt Bremen § 35 BTMG ausreichend?

9. September 2026Dokument 21/1969 · WP 21Bremen
Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter
TherapieHaftBtMGJVA BremenSuchtbehandlung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der CDU-Fraktion befasst sich mit der Überbelegung der Justizvollzugsanstalt Bremen und der Nutzung von Therapieplätzen statt Haftstrafen gemäß § 35 BtMG. Es wird untersucht, wie viele Personen von dieser Regelung betroffen sind und welche Hindernisse bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Inhaftierten in der JVA Bremen, die Justizvollzugsbehörden, sowie die Einrichtungen für Suchttherapie.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die CDU-Fraktion fordert Informationen über die Anzahl der Anträge auf Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG, die Verfügbarkeit von Therapieplätzen und die finanziellen Rahmenbedingungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.

Quelle: Bremen, Dokument 21/1969, Wahlperiode 21

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.