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📝 Entschließung des Bundesrates: Einführung einer gesetzlichen Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden" für ehemals an Krebs erkrankte Menschen

22. September 2026Dokument 21/2031 · WP 21Bremen
Manuela Schwesig
Recht auf VergessenwerdenKrebsGesetzgebungBundesratDiskriminierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag zielt darauf ab, eine gesetzliche Regelung einzuführen, die ehemals an Krebs erkrankte Menschen vor Diskriminierung schützt, indem nach medizinisch begründeten Fristen keine Offenlegung ihrer Erkrankung mehr erforderlich ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ehemals an Krebs erkrankte Menschen, insbesondere in Bezug auf Versicherungs- und Kreditverträge sowie Adoptionsverfahren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass die Bundesregierung einen Regelungsvorschlag für das 'Recht auf Vergessenwerden' vorlegt, der eine Löschung von Daten nach medizinisch begründeten Fristen vorsieht.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält den Antrag zur Einführung einer gesetzlichen Regelung, die die Diskriminierung ehemals an Krebs erkrankter Menschen im Versicherungs- und Kreditwesen sowie im Adoptionsverfahren adressiert.

Quelle: Bremen, Dokument 21/2031, Wahlperiode 21, eingereicht 22. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.