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BremenBericht

📊 Verlängerung des KiQuTG-Vertrags zwischen Bund und Bremen bis Ende 2027

6. Oktober 2026Dokument 21/2049 · WP 21Bremen
KindertagesbetreuungQualitätsentwicklungTeilhabeFinanzierungskonzeptVertragsverlängerung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Senat legt der Bürgerschaft den Entwurf einer Vereinbarung zur Verlängerung des Vertrages zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) zwischen Bund und dem Land Bremen vor. Der bisherige Vertrag ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet und soll gemäß einer im Vertrag vorgesehenen Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden. Hintergrund ist, dass das Land nicht alle im Handlungs- und Finanzierungskonzept (2025-2026) für KiQuTG-Maßnahmen eingeplanten Mittel bis Ende 2026 ausgeben konnte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege in Bremen sowie die Vertragsparteien Bund (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und das Land Bremen (Senator für Kinder und Bildung).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Senat schlägt vor, den bestehenden KiQuTG-Vertrag gemäß § 7 Absatz 2 bis 4 bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern, damit übrig gebliebene Fördermittel aus der laufenden Förderperiode auch im Jahr 2027 noch zweckgemäß ausgegeben werden können. Die Beschlussempfehlung sieht vor, dass die Bürgerschaft den Vertragsentwurf lediglich zur Kenntnis nimmt.

🔎 Kernergebnisse

Die Verlängerungsvereinbarung muss laut Mitteilung bis zum 31. Oktober 2026 zwischen Bund und Land Bremen geschlossen werden. Der Senat hat nach Zustimmung der Deputation am 01.09.2026 den Senator für Kinder und Bildung zum Abschluss des Verlängerungsvertrages ermächtigt. Der zugrunde liegende KiQuTG-Vertrag wurde ursprünglich am 25. April 2019 geschlossen und zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 geändert; er ist laut § 7 Absatz 2 Satz 1 bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Die Verlängerung begründet laut Vertragstext (§ 1) keine zusätzlichen, über den bestehenden Vertrag hinausgehenden Pflichten, insbesondere keine Verpflichtung des Landes, alle Maßnahmen des Handlungs- und Finanzierungskonzepts 2025/2026 über den 31. Dezember 2026 hinaus fortzuführen.

⚡ Einordnung

Es handelt sich um eine Mitteilung des Senats vom 6. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme durch die Bürgerschaft, nicht um eine Anfrage oder einen Antrag einer Fraktion. Genannte Fristen: Vertragsende des bisherigen Vertrages 31. Dezember 2026, geplantes verlängertes Vertragsende 31. Dezember 2027, Abschluss der Verlängerungsvereinbarung bis 31. Oktober 2026. Die Deputation stimmte am 01.09.2026 zu. Auf den ursprünglichen Vertrag vom 25. April 2019 sowie dessen Änderung zum 1. Januar 2025 wird Bezug genommen. Das Dokument nennt keine konkreten Eurobeträge der verbleibenden Fördermittel.

Quelle: Bremen, Dokument 21/2049, Wahlperiode 21, eingereicht 6. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.