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BremenAntragSPDDie LinkeBündnis 90/Die Grünen

📝 Hersteller in die Pflicht nehmen – Poser und Raser schon ab Werk stoppen

14. Oktober 2026Dokument 21/2051 · WP 21Bremen
Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör, Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis, Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold
TuningRaserPoserFahrzeugtechnikTypgenehmigung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die antragstellenden Fraktionen fordern den Senat auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Fahrzeughersteller künftig technische Sperrsysteme einbauen müssen, die Manipulationen zur Leistungssteigerung oder zur Aktivierung lauter bzw. rennsportartiger Fahrmodi erschweren. Laut den Antragstellern tragen Hersteller bislang nur Verantwortung für den Zustand der Fahrzeuge ab Werk, nicht aber für nachträgliche illegale Umbauten durch Dritte. Hintergrund ist aus Sicht der Fraktionen eine zunehmende Belästigung durch Poser- und Raser-Szenen, die sich trotz lokaler polizeilicher Maßnahmen immer wieder neue Orte in Bremen und Bremerhaven suchen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut Antrag Anwohner:innen in Wohngebieten durch Lärm und gefährliches Fahrverhalten, die Poser- und Raserszene mit getunten bzw. hochmotorisierten Fahrzeugen, Fahrzeughersteller sowie die zuständigen Stellen auf Bundes- und EU-Ebene, die Typgenehmigungs- und Zulassungsvorschriften gestalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Bürgerschaft soll beschließen, dass der Senat sich auf Bundesebene dafür einsetzt: 1. eine Pflicht für Hersteller zu datenschutzkonformen technischen Sperrsystemen gegen Manipulationen (Leistungssteigerung, Aushebeln von Werksbegrenzungen, Aktivierung von Soundverstärker-, Drift- oder Rennmodi); 2. eine Weiterentwicklung der StVZO und Typgenehmigungsvorschriften für verpflichtende elektronische oder mechanische 'Siegel' an Bauteilen wie Steuergeräten, Auspuffanlagen und Turbo, mit dokumentierter Manipulationsmeldung im Bordnetz bei Siegelbruch; 3. eine EU-weite Verankerung von Anti-Raser- und Anti-Poser-Technik im Genehmigungsverfahren, u.a. über die Verordnung (EU) 2018/858 und die Euro-7-Regelungen (Verordnung (EU) 2024/1257); 4. strengere EU-Vorgaben zur Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit fahrzeugbezogener Software, um illegale Umbauten und nachträgliche Aktivierung von Lärmfunktionen zu verhindern.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag verweist auf bereits existierende technische Möglichkeiten wie physische Bauteilsperren an Turbo oder Einspritzdüsen und elektronische Siegelmechanismen im Rahmen der 'Secure Vehicle Architecture', die laut den Antragstellern bisher kaum verpflichtend eingesetzt werden. Als rechtlichen Anknüpfungspunkt nennt der Antrag die Euro-7-Norm, die laut Antragstellern ab November 2026 für neue Fahrzeugmodelle und ab November 2027 für alle neu zugelassenen Pkw Systeme zur Erkennung von Schadstoffüberschreitungen vorsieht, sowie delegierte Rechtsakte zur Verordnung (EU) 2018/858 zu Diagnosedaten-Zugang, Reparaturschnittstellen und Software-Update-Pflichten. Das Dokument enthält nur den Antrag der Fraktionen; eine Antwort oder Beschlussfassung des Senats liegt in diesem Dokument nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von den Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen am 14. Oktober 2026 (Drucksache 21/2051). Der Antrag nennt als rechtliche Bezugspunkte die StVZO, die EU-Typgenehmigung, die Verordnung (EU) 2018/858 nebst delegierten Rechtsakten sowie die Euro-7-Regelungen (Verordnung (EU) 2024/1257) mit den von den Antragstellern genannten Umsetzungsfristen November 2026 (neue Fahrzeugmodelle) und November 2027 (alle neu zugelassenen Pkw). Eine Begründung für die bisherige geringe Verbreitung vorhandener Sperrsysteme liefern die Antragsteller mit dem Verweis auf von Herstellern angeführte fehlende Kompatibilität und entgegenstehende Kundenwünsche, ohne eigene Belegangabe hierzu.

Quelle: Bremen, Dokument 21/2051, Wahlperiode 21, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.