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BremenAntragBÜRGER IN WUT

📝 Tankrabatt muss ankommen – Weitergabe der Entlastung kontrollieren und Bremer Vollzug transparent machen

14. Oktober 2026Dokument 21/2052 · WP 21Bremen
Sven Schellenberg, Jan Timke
TankrabattEnergiesteuersenkungKraftstoffpreiseOrdnungswidrigkeitenSpritpreisdeckel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Zum 1. Oktober 2026 wurden die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel befristet bis zum 31. Dezember 2026 gesenkt, wodurch sich laut Bundesregierung eine steuerliche Entlastung von rund 17 Cent je Liter ergibt, die Bund und Länder gemeinsam tragen, wobei die Länder 1,25 Milliarden Euro beisteuern. Die Fraktion BÜRGER IN WUT verweist darauf, dass bei einer vergleichbaren Senkung von Mai bis Juni 2026 laut Bundeskartellamt nur rund 78 bis 83 Prozent der Entlastung an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurden. Der Antrag befasst sich zudem mit dem seit 1. April 2026 geltenden Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (12-Uhr-Regel) und dessen Vollzug in Bremen, für den seit dem 16. Juli 2026 die Ortspolizeibehörden zuständig sind.

👥 Wer ist betroffen?

Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen beim Tanken, das Tankstellengewerbe und die Mineralölwirtschaft, die bremischen Ortspolizeibehörden als Vollzugsbehörden, der Landeshaushalt Bremens sowie die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktion fordert den Senat auf: 1. sich für eine fortlaufende Auswertung und Veröffentlichung der Weitergabe der Steuerentlastung einzusetzen; 2. bei dieser Auswertung Rohöl-, Produkt-, Großhandels- und Endkundenpreise sowie Margen entlang der Wertschöpfungskette einzubeziehen; 3. sich für eine Auswertung der erweiterten kartellrechtlichen Instrumente und der Markttransparenzstelle einzusetzen; 4. darzulegen, ob Änderungsbedarf bei Transparenz, gesetzlichen Befugnissen und Ressourcen der Wettbewerbsbehörden besteht; 5. die finanziellen Auswirkungen des Länderbeitrags von 1,25 Milliarden Euro für Bremen darzulegen; 6. detailliert über den bremischen Vollzug der 12-Uhr-Regel zu berichten (zuständige Behörden, Meldewege, Verfahren, Bußgelder, offene Fälle); 7. den Stand der angekündigten Gespräche zu einem Spritpreisdeckel darzulegen; 8. den Stand einer möglichen EU-Abschöpfung von Krisengewinnen der Mineralölwirtschaft darzulegen; 9. bis zum 31. Januar 2027 über alle Maßnahmen und Erkenntnisse zu berichten.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält den Antragstext mit Hintergrundangaben, aber keine Antwort der Landesregierung; die Berichte werden erst mit Frist bis zum 31. Januar 2027 gefordert. Als Fakten werden genannt: Energiesteuersenkung um 14,04 Cent/Liter seit 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2026, Gesamtentlastung rund 17 Cent/Liter, Steuermindereinnahmen beim Bund rund 2,5 Milliarden Euro, Länderanteil 1,25 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbetrag. Laut Bundeskartellamt wurden bei der vorherigen Senkung (Mai–Juni 2026) durchschnittlich 13,8 Cent/Liter Diesel (82,6 %) und 13,0 Cent/Liter Super E5 (77,8 %) weitergegeben; die Bruttomarge der Tankstellen stieg dabei um knapp 3,3 Cent/Liter (Diesel) bzw. 1,9 Cent/Liter (Super E5). Seit 1. April 2026 gilt das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz mit der 12-Uhr-Regel, Bußgelder bis 100.000 Euro möglich. Der Senat beschloss am 7. Juli 2026 eine Zuständigkeitsverordnung, verkündet am 15. Juli 2026 (Gesetzblatt Nr. 80), in Kraft seit 16. Juli 2026, wonach die Ortspolizeibehörden zuständig sind. Bürgermeister Andreas Bovenschulte unterstützte laut Antragstext am 25. September 2026 im Bundesrat den Tankrabatt, kritisierte dessen Kosten und Zielgenauigkeit und warb für eine Übergewinnsteuer.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Fraktion BÜRGER IN WUT (Sven Schellenberg, Jan Timke) am 14. Oktober 2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor; ein Bericht wird erst bis zum 31. Januar 2027 gefordert. Der Antrag verweist auf den früheren Dringlichkeitsantrag der gleichen Fraktion „Energiepreise runter – Bürger und Unternehmen jetzt entlasten“ (Drs. 21/2015 vom 22. September 2026), der am 23. September 2026 im Landtag beraten wurde; der vorliegende Antrag grenzt sich davon ab und behandelt die Kontrolle der bereits in Kraft getretenen Energiesteuersenkung. Genannt werden zudem das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (seit 1. April 2026), der neu eingeführte § 29a GWB sowie die senatliche Zuständigkeitsverordnung vom 7. Juli 2026 (in Kraft seit 16. Juli 2026).

Quelle: Bremen, Dokument 21/2052, Wahlperiode 21, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.