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BremenKleine AnfrageBÜRGER IN WUT

❓ Maßregelvollzug und Gefährdungsmanagement bei psychisch erkrankten Personen im Land Bremen – Fallzahlen, Gefahrenabwehr und behördenübergreifender Informationsaustausch

14. Oktober 2026Dokument 21/2053 · WP 21Bremen
MaßregelvollzugSchuldunfähigkeitGefährdungsmanagementDatenaustausch zwischen Behördenforensische Psychiatrie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der Fraktion BÜRGER IN WUT befasst sich mit der Unterbringung psychisch erkrankter Personen im Land Bremen – zum einen mit dem strafrechtlichen Maßregelvollzug nach § 63 StGB, zum anderen mit der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach dem BremPsychKG. Im Mittelpunkt stehen Fallzahlen zu Unterbringungen, Kapazitätsengpässen und Entlassungen sowie die Frage, wie Behörden Informationen über Gefährdungslagen austauschen. Anlass ist laut den Fragestellern unter anderem ein Vorfall vom 28. August 2026 am Osterdeich, bei dem eine Radfahrerin nach einem Angriff lebensgefährlich verletzt wurde und laut einem Bericht vom 9. September 2026 im Krankenhaus verstarb; die Fragesteller führen an, dass der Tatverdächtige nach psychiatrischer Begutachtung zwangsweise untergebracht wurde.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die im Land Bremen nach § 63 StGB im Maßregelvollzug oder nach dem BremPsychKG öffentlich-rechtlich untergebracht sind, die Einrichtungen des Maßregelvollzugs (insbesondere die forensische Psychiatrie am Klinikum Bremen-Ost), sowie die beteiligten Behörden – Polizei, Sozialpsychiatrischer Dienst, psychiatrische Einrichtungen, Staatsanwaltschaft, Ausländerbehörde und die 'Ständige Konferenz zu psychisch kranken Menschen mit Gefährdungspotential' (StäKo).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: wie viele Personen zu mehreren Stichtagen zwischen 2017 und 2026 im Maßregelvollzug untergebracht waren (Frage 1); in wie vielen Fällen Unterbringungen wegen fehlender Kapazitäten nicht unverzüglich vollzogen werden konnten, inklusive Wartezeiten und Unterbringungen in anderen Bundesländern (Frage 2); wie sich die Betroffenen nach Staatsangehörigkeit (Fragen 3–4), Abschiebungen/Überstellungen nach § 456a StPO (Frage 5), Migrationshintergrund (Frage 6), gerichtlichen Feststellungen zu Schuldunfähigkeit/verminderter Schuldfähigkeit (Frage 7) und psychiatrischen Hauptdiagnosen (Frage 8) verteilen; wie oft die StäKo getagt hat und mit welchen Ergebnissen (Frage 9); wie viele behördenübergreifende Fallkonferenzen stattfanden (Frage 10); welche verbindlichen Verfahren einen behördenübergreifenden Informationsaustausch sicherstellen und welche Informationssysteme bestehen oder geplant sind (Frage 11); zu welchen Ergebnissen die angekündigten Prüfungen zur Datenübermittlung und zu einer Vereinbarung nach Hamburger Vorbild geführt haben (Frage 12); sowie welche Übermittlungsbefugnisse und -pflichten nach §§ 94, 95, 98 BremPsychKG und § 55 BremPolG bestehen und ob aus Sicht des Senats zusätzlicher Regelungsbedarf besteht (Frage 13).

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen der Fraktion BÜRGER IN WUT; eine Antwort des Senats liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Als Hintergrund führen die Fragesteller an: Der Senat habe in Drs. 21/676 S mitgeteilt, dass die durchschnittliche Belegung der forensischen Psychiatrie am Klinikum Bremen-Ost 2023 und 2024 sowie Januar bis September 2025 jeweils 157 Personen bei 155 vereinbarten Plätzen betragen habe. Der Senat habe in Drs. 21/2020 (Antwort vom 22. September 2026 auf Drs. 21/1883) das Bestehen einer behördenübergreifend jederzeit abrufbaren Datenbank zur Identifikation potenziell gefährlicher Personen verneint und auf fehlende valide Statistiken zu Entlassungen nach vorheriger Gewalt-, Waffen- oder Bedrohungslage sowie auf Prüfungen der Übertragbarkeit des Hamburger Netzwerks für personenbezogenes Risikomanagement verwiesen. Der Bericht zur StäKo dokumentiere eine konstituierende Sitzung am 23. Juni 2025 und eine weitere am 1. September 2025 sowie angekündigte Fragen an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Eine weitere Anfrage sei am 8. September 2026 mit Drs. 21/1973 beantwortet worden.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Fraktion BÜRGER IN WUT am 14. Oktober 2026 (Drs. 21/2053); eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf frühere Drucksachen: Drs. 21/1883 (Kleine Anfrage vom 1. Juli 2026, eingereicht von der damaligen Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND) und deren Senatsantwort Drs. 21/2020 vom 22. September 2026; eine weitere Kleine Anfrage vom 6. Juli 2026 derselben damaligen Fraktion, beantwortet mit Drs. 21/1973 am 8. September 2026; sowie Drs. 21/646 S und die Senatsantwort Drs. 21/676 S zur Belegung der forensischen Psychiatrie am Klinikum Bremen-Ost. Als Vergleichsregelungen nennen die Fragesteller Art. 27 Abs. 4 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes und § 28 Abs. 4 und 5 des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes.

Quelle: Bremen, Dokument 21/2053, Wahlperiode 21, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.