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BremenKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Kindeswohlgefährdungen im Land Bremen – aktuelle Entwicklungen und Konsequenzen aus den Bundeszahlen

14. Oktober 2026Dokument 21/2057 · WP 21Bremen
Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold
KindeswohlgefährdungJugendamtKinderschutzFrühe HilfenGefährdungseinschätzung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller verweisen auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2025, wonach bundesweit rund 79.800 Kinder und Jugendliche von festgestellten Kindeswohlgefährdungen betroffen waren (rund 10 Prozent mehr als im Vorjahr) und die Zahl der Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter um rund 12 Prozent auf etwa 268.300 Verfahren stieg. Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Senat nach der entsprechenden Entwicklung im Land Bremen, den Ursachen des Anstiegs und möglichen Konsequenzen für den Kinderschutz.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kinder und Jugendliche im Land Bremen, die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, die Jugendämter, sowie Kindertageseinrichtungen, Schulen (einschließlich Schulsozialarbeit und ReBUZ), das Gesundheitswesen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktion fragt unter anderem: Wie viele Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII wurden 2025 in Bremen und Bremerhaven durchgeführt und wie entwickelte sich diese Zahl seit 2022? Wie viele Einschätzungen führten zu akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung, zu Hilfebedarf ohne Gefährdung oder zu keinem Befund? Wie bewertet der Senat das Verhältnis von Einschätzungen zu festgestellten Gefährdungen? Worauf führt der Senat die Entwicklung zurück (Sensibilität, bessere Erkennung oder reale Zunahme)? Wie verhält sich Bremen im Vergleich zum Bund? Aus welchen Bereichen (Polizei/Justiz, Schulen, Kindertagesbetreuung, Gesundheitswesen, soziales Umfeld, Betroffene selbst) kamen 2025 Hinweise und wie entwickelte sich deren Herkunft seit 2022? Wie entwickelte sich die Zeit zwischen Hinweis und Feststellung? Welche Maßnahmen bestehen bei Frühen Hilfen und niedrigschwelliger Elternarbeit? Wie hat sich die Inanspruchnahme der fachlichen Beratung nach § 8b SGB VIII seit 2022 entwickelt und welche Berufsgruppen nutzen sie? Wie bewertet der Senat die interdisziplinäre Zusammenarbeit beim Kinderschutz? Welche Maßnahmen sind zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes vorgesehen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; eine Antwort des Senats liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Genannt werden lediglich die bundesweiten Ausgangszahlen für 2025: rund 79.800 festgestellte Kindeswohlgefährdungen (ca. 10 Prozent mehr als im Vorjahr) und rund 268.300 Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter (ca. 12 Prozent Anstieg), jeweils laut Statistischem Bundesamt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage am 14. Oktober 2026 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag der Freien Hansestadt Bremen (Drucksache 21/2057), unterzeichnet von Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Franziska Tell und Dr. Emanuel Herold. Die im Dokument genannten Zahlen (79.800 festgestellte Kindeswohlgefährdungen, 268.300 Gefährdungseinschätzungen, jeweils für 2025) stammen laut Fragestellern vom Statistischen Bundesamt und beziehen sich auf die Bundesebene, nicht auf Bremen. Eine Antwort der Landesregierung mit bremenspezifischen Zahlen ist in diesem Dokument nicht enthalten; Anlagen liegen keine vor.

Quelle: Bremen, Dokument 21/2057, Wahlperiode 21, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.