❓ Wie bewertet der Senat den Vorschlag eines neuen $ 103 und $ 104a StGB?
📋 Worum geht es?
Die CDU-Fraktion fragt den Senat nach seiner Bewertung eines alternativen Gesetzesvorschlags zu neuen Paragrafen 103 und 104a im Strafgesetzbuch, die den Aufruf zur Vernichtung eines UN-Mitgliedsstaates unter Strafe stellen sollen. Hintergrund ist, dass der Bundesrat am 10.07.2026 einen hessischen Gesetzentwurf (BR-Drs. 227/26) zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts in den Bundestag eingebracht hat, wobei sich Bremen der Stimme enthielt. Die Fragesteller verweisen darauf, dass Bürgermeister Bovenschulte laut eigener Aussage im WESER-KURIER dem Entwurf gerne zugestimmt hätte, während der Senat in einer früheren Antwort (Drs. 21/1479) verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Ausweitung des § 130 StGB geäußert hatte. Als Alternative wird ein vom Tikvah-Institut vorgeschlagener, nach Angaben der Fragesteller vom Zentralrat der Juden positiv bewerteter Straftatbestand vorgestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Der Bremer Senat, die Bremische Bürgerschaft, jüdische Einrichtungen und Personen in Bremen, Schulen und Lehrkräfte sowie Behörden, die Äußerungen und Darstellungen im öffentlichen Raum beurteilen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) Wie bewertet der Senat den Vorschlag eines neuen § 103 und § 104a StGB im Vergleich zum hessischen Gesetzentwurf? 2) Welche verfassungsrechtlichen Bedenken sieht der Senat, insbesondere zum Bestimmtheitsgebot, und wie gewichtet er diese gegenüber dem Schutz jüdischen Lebens? 3) Wie bewertet der Senat, dass der Vorschlag nicht ausdrücklich auf öffentliche Äußerungen beschränkt ist? 4) Würden nach Einschätzung des Senats bislang als nicht strafbar eingestufte Parolen (z. B. „Israel ist illegal“) und Darstellungen von der Norm erfasst? 5) Ist der Senat bereit, eine eigene Bundesratsinitiative einzubringen oder zu unterstützen, und welche Schritte hat er seit November 2025 zu Änderungen des § 130 StGB unternommen? 6) Welche Maßnahmen hat der Senat zum Schutz jüdischer Einrichtungen in Umsetzung des Beschlusses „Solidarität mit Israel“ (Drs. 21/106) ergriffen? 7) Wie wurde der Kontakt zu Schulen umgesetzt und welche Unterstützungsangebote für Lehrkräfte wurden geschaffen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort des Senats liegt noch nicht vor. Die Fragesteller zitieren als Fakten: Der Bundesrat beschloss am 10.07.2026 die Einbringung des hessischen Gesetzentwurfs (BR-Drs. 227/26) in den Bundestag, Bremen enthielt sich dabei der Stimme. Der Senat hatte am 18.11.2025 in Drs. 21/1479 erklärt, eine Einbeziehung von Antisemitismus in § 130 StGB wäre „dem deutschen Strafrecht systemfremd“ und verfassungsrechtlich fraglich im Hinblick auf Art. 5 Abs. 2 GG. Die Fragesteller stellen den vorgeschlagenen Wortlaut der §§ 103 und 104a StGB dar, wonach der Aufruf zur Vernichtung eines UN-Mitgliedsstaates mit diplomatischen Beziehungen zu Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden soll, und die Strafverfolgung unabhängig von bestimmten Voraussetzungen erfolgen soll.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der CDU-Fraktion (Frank Imhoff, Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter) am 14.10.2026. Eine Antwort des Senats liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf frühere Drucksachen: Drs. 21/1479 (Antwort des Senats vom 18.11.2025 zu „Antisemitismus im Land Bremen“) und Drs. 21/106 (Beschluss „Solidarität mit Israel“). Laut Fragestellern hat der Zentralrat der Juden den vom Tikvah-Institut vorgeschlagenen Straftatbestand positiv bewertet; dies ist eine von den Fragestellern wiedergegebene Einschätzung, keine im Dokument selbst belegte Feststellung des Zentralrats.