❓ Auswirkungen eines möglichen Tempolimits für den Bahnverkehr im Mittelrheintal Teil II
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Forderung des Bürgernetzwerks 'Pro Rheintal' nach einem Tempolimit von 50 km/h für Güterzüge im Mittelrheintal thematisiert. Die Fragesteller kritisieren die Lärmbelastung und fordern Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner im Mittelrheintal und Rheingau, die unter Lärmstörungen durch den Bahnverkehr leiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Bewertung der Landesregierung zur Einführung eines Tempolimits, den Auswirkungen auf die Kapazität des Güterverkehrs und ÖPNV sowie der Lärmminderung für Anwohner.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Schieneninfrastruktur in Bundeszuständigkeit liegt und ein Tempolimit rechtlich nicht begründet werden kann. Es wird auf die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen und Alternativstrecken hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Einführung eines Tempolimits die Kapazität des Güterverkehrs erheblich verringern könnte. Die Landesregierung verweist auf das Schienenlärmschutzgesetz und die Zuständigkeit des Bundes für die Schieneninfrastruktur.