❓ Anfeindungen gegen den Nidderauer Bürgermeister
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird auf Anfeindungen gegen den Nidderauer Bürgermeister Andreas B. eingegangen, die im Januar 2022 stattfanden. Es wird erörtert, wie viele hessische Amtsträger im Jahr 2022 Strafanzeige nach § 188 StGB gestellt haben und welche Ergebnisse diese Verfahren hatten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Nidderauer Bürgermeister Andreas B. sowie andere hessische Amtsträger, die möglicherweise ähnliche Anfeindungen erfahren haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Strafanzeigen von Amtsträgern, den Ergebnissen dieser Verfahren und der allgemeinen Haltung der Landesregierung zur Strafverfolgung von Angriffen auf politische Amtsträger.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Strafanzeigen von Amtsträgern wegen § 188 StGB statistisch nicht gesondert erfasst werden. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 253 Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen 218 erledigt wurden. Die Bearbeitungsdauer des Verfahrens gegen den Nidderauer Bürgermeister wird als unauffällig bezeichnet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten eine Zunahme von Anfeindungen gegen politische Amtsträger und fordern eine effektive Strafverfolgung. Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Bekämpfung von Hasskommentaren in sozialen Netzwerken ergriffen, darunter die Kooperation "KeineMachtdemHass".