❓ Verwendung von HVO-Kraftstoffen II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Verwendung von hydriertem Pflanzenöl (HVO) als Kraftstoff in hessischen Fuhrparkfahrzeugen. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Position der Landesregierung zu alternativen Kraftstoffen und deren Einsatzmöglichkeiten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Fuhrparkfahrzeuge in hessischen Städten und Gemeinden sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach Vorschlägen zur Defossilisierung von Fahrzeugen, der Möglichkeit des Austauschs gegen elektrische Fahrzeuge und der Verwendung von HVO und XTL bei Neuanschaffungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Verwendung von HVO als Reinkraftstoff in Hessen aufgrund des Bundesrechts nicht zulässig ist. Der Einsatz alternativer Kraftstoffe wird als sinnvoll erachtet, jedoch wird die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen im Straßenverkehr als nicht zielführend angesehen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Klarheit über die Verwendung von HVO-Kraftstoffen und die Möglichkeit, diese in hessischen Fuhrparks einzusetzen. Die Landesregierung verweist auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen und betont die Notwendigkeit, flüssige Kraftstoffe für bestimmte Einsatzfahrzeuge beizubehalten.