❓ Verwendung von HVO-Kraftstoffen III
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Verwendung von hydrierten Pflanzenölen (HVO) als Kraftstoff im öffentlichen Fuhrpark in Hessen. Die Fragesteller erkundigen sich nach der rechtlichen Situation und den Auswirkungen auf die Umwelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind öffentliche Fuhrparkbetreiber in Hessen, insbesondere Städte und Gemeinden sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie sich die Verwendung von Palmöl in HVO-Kraftstoffen verhält, ob es bei der Kurhessenbahn verwendet wird und ob der Betrieb elektrischer Fuhrparkfahrzeuge klimaneutral ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Verwendung von HVO-Kraftstoffen rechtlich unzulässig ist, wenn sie nicht den Vorgaben entsprechen. Zudem wird erklärt, dass der aktuelle Strommix nicht zu 100 % klimaneutral ist, aber Hessen zu 100 % mit zertifiziertem Ökostrom versorgt wird.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Verwendung von Palmöl in HVO-Kraftstoffen unattraktiv ist, da ab 2023 keine Biokraftstoffe mit Palmöl gefördert werden. Die Landesregierung verweist auf frühere Drucksachen und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Kraftstoffen.