❓ Übernahme von zunächst befristeten lehramtsbefähigten Lehrkräften in das Regelverhältnis nach dem Hessischen Schulgesetz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Übernahme von zunächst befristet angestellten lehramtsbefähigten Lehrkräften in das Regelverhältnis gemäß dem Hessischen Schulgesetz. Die Fragestellerin hinterfragt die aktuellen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Einstellungschancen von Lehrkräften.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind lehramtsbefähigte Lehrkräfte in Hessen, insbesondere jene, die über längere Zeit befristet beschäftigt sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der langjährig befristet beschäftigten Lehrkräfte, zur Angemessenheit der aktuellen Regelungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis und zur Bereitschaft der Landesregierung, diese Regelungen zu ändern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass mehr als 5.000 neue Stellen geschaffen wurden und dass über 90 langjährig befristete Lehrkräfte in den letzten fünf Jahren unbefristet eingestellt wurden. Es wird jedoch keine Änderung der Bonusregelung für Unterrichtstätigkeiten über fünf Jahre hinaus beabsichtigt.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass langjährige befristete Beschäftigungen die Chancen auf eine unbefristete Anstellung negativ beeinflussen. Die Landesregierung antwortet, dass die unbefristete Einstellung nicht von der Anzahl der befristeten Verträge abhängt, sondern vom Bedarf und den beamtenrechtlichen Voraussetzungen.