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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Nutzung der Methode MIVEA im Landesamt für Verfassungsschutz

26. Januar 2023Dokument 20/10437 · WP 20Hessen
Torsten Felstehausen
MIVEAVerfassungsschutzRechtsextremismusBIAREXKriminologie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Verwendung der Methode MIVEA im Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, insbesondere im Zusammenhang mit der gesonderten Auswerteorganisation BIAREX, die sich mit rechtsextremistischen Personen befasst.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen und Personen, die als rechtsextrem eingestuft werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Entscheidung zur Nutzung von MIVEA, der fachlichen Begründung, der Anpassung der Methode an rechtsextremistische Personen und der Datengrundlage für die Anwendung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung erläutert, dass die MIVEA-Methode nicht vollumfänglich im Analyseprozess von BIAREX etabliert ist. Stattdessen wird ein interdisziplinärer Ansatz verfolgt, um individuelle Verhaltensmuster zu analysieren und Radikalisierungspotenziale zu erkennen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der fachlichen Vertretbarkeit der MIVEA-Anwendung im Bereich der BIAREX. Die Landesregierung betont die Bedeutung individueller Analysen und verweist auf die Notwendigkeit, Radikalisierungspotenziale frühzeitig zu erkennen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/10437, Wahlperiode 20, eingereicht 26. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.