❓ Kommunale Zusammenarbeit von Ordnungsbehörden
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Möglichkeiten und bestehenden Formen der Zusammenarbeit zwischen kommunalen Ordnungsbehörden in Hessen. Es wird untersucht, ob und wie diese Kooperationen zur Verbesserung der inneren Sicherheit beitragen können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die kommunalen Ordnungsbehörden in Hessen sowie die Bürgerinnen und Bürger, die von den Dienstleistungen dieser Behörden abhängig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob es in Hessen kommunale Zusammenarbeiten im Bereich der Ordnungsämter gibt, wo diese stattfinden und wie die Landesregierung die Erfahrungen und die Unterstützung dieser Zusammenarbeit einschätzt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass es in Hessen 83 gemeinsame örtliche Ordnungsbehördenbezirke gibt, verteilt auf die Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel. Die Zusammenarbeit führt zu einem effizienteren Einsatz von Ressourcen und verbessert die Dienstleistung für die Bürger.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hebt hervor, dass die interkommunale Zusammenarbeit durch Fördermittel und Beratungsangebote unterstützt wird. Die Fragesteller vermuten, dass durch diese Kooperationen eine effektivere Arbeit organisiert werden kann.