❓ Rechtliche Grundlagen zur Arbeit in den Intensivklassen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Nina Heidt-Sommer thematisiert die rechtlichen Grundlagen für Intensivklassen in Hessen. Insbesondere wird auf die Herausforderungen eingegangen, die durch den Zustrom von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus der Ukraine, entstanden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen, Lehrkräfte, Schulämter sowie die Hessische Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt nach der rechtlichen Grundlage für die Erhöhung der Klassenteiler in Intensivklassen und wie lange dieser Zustand aufrechterhalten werden soll. Zudem wird nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Intensivklassen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Erhöhung des Klassenteilers in Intensivklassen notwendig war, um dem hohen Zustrom an geflüchteten Kindern gerecht zu werden. Es wird betont, dass die durchschnittliche Klassengröße in Hessen bei 16,8 liegt und dass die Regelungen mit Bedacht getroffen wurden, um eine qualitativ hochwertige Bildung zu gewährleisten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 26. Januar 2023 eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg reagiert und die Klassenteiler vorübergehend erhöht. Die Antwort enthält konkrete Zahlen zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Intensivklassen und verweist auf die Notwendigkeit der Integration in den Regelunterricht.