❓ Investitionsprogramme Kinderbetreuung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Investitionsprogramme zur Förderung der Kinderbetreuung in Hessen. Es wird nach den verfügbaren Förderprogrammen, deren Bedingungen und den bisherigen Abrufen der Mittel gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Kommunen, Träger von Kindertagesstätten sowie die Kinder und Eltern, die auf Betreuungsplätze angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt nach den verfügbaren Förderprogrammen, den Antragszahlen der letzten fünf Jahre sowie den Anpassungen der Fördersätze in den letzten zehn Jahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass aktuell kein Bundesinvestitionsprogramm verfügbar ist und dass die Mittel seit 2008 vollständig bewilligt wurden. Die Anträge werden noch geprüft, und es liegen keine verlässlichen Zahlen zu den bewilligten und abgerufenen Mitteln vor.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hebt hervor, dass die Mittel aus den Bundesinvestitionsprogrammen vollständig bewilligt wurden und dass der Mittelabruf durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt. Der Abruf der Mittel ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich.