❓ Schwerstes Leid in der Affenhirnforschung Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit den Bedingungen und der ethischen Bewertung von Tierversuchen an Affen in Hessen. Es wird auf die EU-Tierversuchsrichtlinie verwiesen, die eine Obergrenze für Schmerzen und Leiden festlegt. Die Fragestellerin fordert eine Überprüfung der Genehmigungspraxis für solche Versuche.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Affen in den hessischen Laboren sowie die Institutionen, die Tierversuche durchführen. Auch die Öffentlichkeit und Tierschützer sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, ob alle toten Affen einer veterinärpathologischen Untersuchung unterzogen werden, ob die Ergebnisse dokumentiert werden und ob die Landesregierung Handlungsbedarf bei der Genehmigungspraxis sieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass alle toten Affen untersucht werden und die Ergebnisse dokumentiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungspraxis für Tierversuche an Affen weiterhin auf das unerlässliche Maß beschränkt werden soll.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Heidemarie Scheuch-Paschkewitz von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Landesregierung antwortet, dass die veterinärpathologischen Untersuchungen im Hessischen Landeslabor oder im Deutschen Primatenzentrum durchgeführt werden. Es wird betont, dass die in den Medien dargestellten pathologischen Befunde nicht auf genehmigte Projekte zutreffen.