❓ Freie Wahl des Praktikumsbetriebs an Gymnasien
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Regelung zur Wahl von Praktikumsbetrieben an Gymnasien thematisiert. Es wird hinterfragt, ob es Einschränkungen bei der Wahl der Praktikumsplätze gibt und welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat, um die freie Wahl zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Hessen sowie die Schulen selbst, die für die Durchführung der Praktika verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob es Einschränkungen bei der Wahl von Praktikumsbetrieben gibt, wie viele Gymnasien betroffen sind und welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat, um die Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine Fälle von Einschränkungen bei der Wahl der Praktikumsbetriebe bekannt sind. Die Regelungen der VOBO fördern die Gleichberechtigung von schulischer und beruflicher Orientierung. Die Schulen entscheiden über die Ausgestaltung der Praktika.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Christoph Degen von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung betont die Priorität der beruflichen Orientierung und verweist auf die Regelungen der VOBO, die keine Einschränkungen bei der Wahl der Praktikumsbetriebe vorsehen.