❓ Verfahren gegen den Oberstaatsanwalt B. – Teil 1
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Praxis der Vergabe von Sachverständigengutachten durch den Oberstaatsanwalt B. thematisiert. Es wird nach den internen Regelungen für die Vergabe dieser Gutachten gefragt und auf mögliche Missstände hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Staatsanwaltschaften, die Generalstaatsanwaltschaft sowie die in den Verfahren involvierten Sachverständigen und die Justiz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur aktuellen und früheren Praxis der Gutachtensvergabe sowie zu den internen Regelungen der Staatsanwaltschaft gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministeriums beschreibt die geltenden Regelungen für die Vergabe von Sachverständigengutachten und verweist auf die Einführung des Vier-Augen-Prinzips. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen seit August 2020 sukzessive eingeführt wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragestellung bezieht sich auf die Vergabepraktiken des Oberstaatsanwalts B. und die damit verbundenen Kosten. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, und die Landesregierung hat die Praxis der Gutachtensvergabe nicht beanstandet.