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HessenKleine Anfrage

❓ Nichtversetzung und Wiederholerquote in Hessen

31. Januar 2023Dokument 20/10474 · WP 20Hessen
Rolf Kahnt
NichtversetzungWiederholerquoteSchuljahrCorona-PandemieHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Rolf Kahnt befasst sich mit den Zahlen zur Nichtversetzung und der Wiederholerquote von Schülerinnen und Schülern in Hessen, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie. Die Anfrage zielt darauf ab, die Auswirkungen der Pandemie auf die Versetzungsregelungen und die Bildungslandschaft zu beleuchten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen, insbesondere in den Schuljahren 2018/2019 bis 2021/2022, sowie deren Eltern und Lehrkräfte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur gesetzlichen Grundlage der Wiederholung von Klassen, den Änderungen der Versetzungsbestimmungen nach der Corona-Pandemie und den Maßnahmen der Landesregierung für zukünftige Schuljahre.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Kultusministers umfassen Informationen über die gesetzlichen Regelungen zur Versetzung, die Anpassungen während der Pandemie und die aktuellen Maßnahmen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Es wurden keine schulrechtlichen Regelungen für das Schuljahr 2023/24 vorgesehen, die eine Versetzung ohne Berücksichtigung der geltenden Bedingungen ermöglichen.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat auf die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie reagiert, indem sie die Versetzungsregelungen angepasst hat. Im Schuljahr 2020/2021 wurde eine pädagogische Versetzung ermöglicht, und es wurden Programme zur Unterstützung von Lernrückständen initiiert. Die Anfrage enthält spezifische Zahlen zu Wiederholern und nicht versetzten Schülerinnen und Schülern, die in Anlagen aufgeführt sind.

Quelle: Hessen, Dokument 20/10474, Wahlperiode 20, eingereicht 31. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.