❓ Klare Regelung zur Berechnung des Verwaltungsvermögens für die gewerbliche Lagerhaltung
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Problematik der unterschiedlichen Auslegung des Begriffs 'Verwaltungsvermögen' durch lokale Finanzbehörden angesprochen. Insbesondere geht es um die Auswirkungen auf Logistikdienstleister und die damit verbundene Unsicherheit bei der Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Logistikdienstleister, lokale Finanzbehörden und Unternehmen, die in der Lagerhaltung tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung die Problematik kennt, wie sie die Formulierung der Richtlinie beurteilt und ob sie plant, diese Richtlinie zu konkretisieren, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung kennt die Problematik und hält die Richtlinie für ausreichend formuliert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinien seit 2016 bundeseinheitlich angewandt werden und frühere Anweisungen einzelner Länder nicht mehr gültig sind.