❓ Status Quo der Umsetzung der Istanbul Konvention und Situation in den Frauenhäusern in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Wiebke Knell thematisiert die unzureichende Versorgung mit Frauenhausplätzen in Hessen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Es wird auf die hohe Belegungsquote der Frauenhäuser und die Herausforderungen bei der Mittelbeschaffung aus dem Bundesförderprogramm eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Frauen, die Opfer von Gewalt sind, sowie die Betreiber der Frauenhäuser in Hessen. Auch die Landesregierung und die Projektträger sind involviert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Mittelverwendung aus dem Bundesförderprogramm, zur Belegungsquote der Frauenhäuser und zur Erfüllung der Istanbul-Konvention gestellt. Zudem wird nach den Plänen der Landesregierung zur Schließung der Versorgungslücken gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung betont, dass Hessen nicht die Mittel aus dem Bundesförderprogramm direkt abruft, sondern die Projektträger. Es wird auf die Notwendigkeit eines Ausbaus der Frauenhausplätze hingewiesen und die Herausforderungen bei der Mittelvergabe erläutert. Zudem wird das Modellprojekt 'Wohnen nach dem Frauenhaus' als erfolgreich beschrieben.