❓ Photovoltaik in Landschaftsschutzgebieten
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Genehmigungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach der Haltung der Landesregierung zu diesem Thema und den Bedingungen für die Errichtung solcher Anlagen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundstückseigentümer, die Photovoltaikanlagen errichten möchten, sowie die zuständigen Behörden, die über Genehmigungen entscheiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bedeutung von Solaranlagen für den Ausbau erneuerbarer Energien, zur Abwägung zwischen Naturschutz und Photovoltaik sowie zu den Voraussetzungen für Genehmigungen in Schutzgebieten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung betont die Bedeutung von Freiflächen-PV-Anlagen für die Klimaneutralität bis 2045. In Naturschutzgebieten sind solche Anlagen grundsätzlich nicht zulässig, während in Landschaftsschutzgebieten eine Abwägung möglich ist. Es wurden keine spezifischen Vorgaben an nachgeordnete Behörden gegeben.