❓ Kleine Waffenscheine in Hessen / "Kampagne: Rückgabe Kleiner Waffenschein" des Kreistages des Main-Kinzig-Kreises – Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Kampagne zur Rückgabe von Kleinen Waffenscheinen im Main-Kinzig-Kreis. Der Kreistag hat beschlossen, die Anzahl der Schreckschusswaffen zu reduzieren, indem eine Rückgabeaktion mit einer Aufwandsentschädigung angeboten wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Inhaber von Kleinen Waffenscheinen im Main-Kinzig-Kreis sowie die hessische Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der beantragten und ausgestellten Kleinen Waffenscheine in Hessen sowie nach möglichen Änderungen der Voraussetzungen für deren Erteilung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Anzahl der Anträge auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins im Nationalen Waffenregister nicht gespeichert wird. Zudem gibt es keine Pläne für eine hessenweite Rückgabeaktion. Die Erteilung des Kleinen Waffenscheins unterliegt bundesrechtlichen Regelungen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung. Die Landesregierung hat keine Daten zu abgelehnten Anträgen und verweist auf die Bundesgesetzgebung für Änderungen im Waffenrecht.