Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageAfD

❓ Stationäres Wohnen in Hessen – Teil III

23. März 2021Dokument 20/5377 · WP 20Hessen
Volker Richter, Dimitri Schulz, Claudia Papst-Dippel, Arno Enners, Heiko Scholz
stationäres Wohnenunbegleitete minderjährige AusländerAWOJugendhilfeHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer in Hessen und die Herausforderungen, die sich aus der steigenden Zahl von Inobhutnahmen ergeben. Die Fragesteller thematisieren die Qualität der Einrichtungen und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die psychische Gesundheit der betroffenen Jugendlichen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind unbegleitete minderjährige Ausländer, die in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, sowie die Träger dieser Einrichtungen, insbesondere die AWO.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Geschichte der stationären Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer durch die AWO, der Anzahl der betreuten Jugendlichen, den finanziellen Mitteln für deren Betreuung und den Betreuungsformen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Landesregierung geben an, dass keine spezifischen Daten zur Anzahl der betreuten unbegleiteten minderjährigen Ausländer vorliegen. Die AWO ist seit langer Zeit Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe, jedoch sind keine Informationen zu den finanziellen Mitteln verfügbar, da die Kostenerstattung über die Kommunen erfolgt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken hinsichtlich der steigenden Zahl von Inobhutnahmen und der damit verbundenen Herausforderungen für die Einrichtungen. Es wird auf die Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Betreuung hingewiesen. Die Landesregierung hat keine spezifischen Daten zur Anzahl der betreuten unbegleiteten minderjährigen Ausländer bereitgestellt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5377, Wahlperiode 20, eingereicht 23. März 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.