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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Förderung der hessischen Videospielbranche im Bereich Forschung, Entwicklung und Produktion, Teil 1

11. Mai 2021Dokument 20/5730 · WP 20Hessen
Dr. Frank Grobe, Heiko Scholz, Karl-Hermann Bolldorf, Klaus Gagel, Dimitri Schulz, Andreas Lichert, Arno Enners
VideospielbrancheFörderungHessenFilmSerious GamesIndie-Games
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die staatliche Förderung der Videospielbranche in Hessen, insbesondere die Unterstützung durch die HessenFilm und Medien GmbH. Es wird auf die bisherigen Förderungen und die geplanten Maßnahmen zur Unterstützung von Videospielprojekten eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen der Videospielbranche in Hessen, insbesondere in Städten wie Frankfurt, Kassel und Darmstadt, sowie Hochschulen, die entsprechende Studiengänge anbieten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den Fördermitteln, die für Videospiele in den Jahren 2018, 2019 und 2020 beantragt wurden, den Gründen für die Begrenzung der Förderung auf 'Serious Games', und den Kriterien zur Einordnung von Videospielen in diese Kategorie.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass in den Jahren 2018 und 2019 Anträge auf Förderung gestellt wurden, jedoch keine Fördermittel für die Entwicklung marktfähiger Konzepte bewilligt wurden. Die Förderung für 'Serious Games' wurde im Dialog mit der Branche definiert, und die Landesregierung sieht die Förderung nicht ausschließlich auf 'Serious Games' beschränkt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller bemängeln die geringe Förderhöhe im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die Landesregierung hebt hervor, dass die Förderung der Videospielbranche durch verschiedene Programme erfolgt und dass die Nachfrage nach dem Programm 'HESSEN serious GAME' die Einschätzung der Branche bestätigt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5730, Wahlperiode 20, eingereicht 11. Mai 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.