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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Förderung der hessischen Videospielbranche im Bereich Forschung, Entwicklung und Produktion, Teil 2

11. Mai 2021Dokument 20/5731 · WP 20Hessen
Dr. Frank Grobe, Heiko Scholz, Karl-Hermann Bolldorf, Klaus Gagel, Dimitri Schulz, Andreas Lichert, Arno Enners
VideospielbrancheFörderungHessenFilmKreativwirtschaftSerious Games
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die finanzielle Unterstützung der hessischen Videospielbranche durch die HessenFilm und Medien GmbH sowie die Angemessenheit der Fördersummen im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die Fragesteller kritisieren die derzeitige Förderung und fordern eine Erhöhung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen der Videospielbranche in Hessen, insbesondere im Großraum Frankfurt, sowie Hochschulen, die entsprechende Studiengänge anbieten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Fördersumme für Videospiele als ausreichend erachtet, ob eine Erhöhung geplant ist und welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Förderung vorgesehen sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die HessenFilm innovative digitale Inhalte fördert, jedoch nicht ausschließlich Videospiele. Die derzeitige Fördersumme von 200.000 Euro wird als ausreichend erachtet, obwohl die Förderung in anderen Bundesländern höher ist. Die Landesregierung plant, die Förderung nach Evaluierung des Programms HESSEN serious GAME zu überprüfen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller bemängeln die niedrige Fördersumme im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die Landesregierung verweist auf die Bedeutung Hessens als Spiele-Standort und die Unterstützung durch das Programm HESSEN serious GAME, das im April 2021 gestartet ist. Eine Erhöhung der Fördermittel wird von der Entwicklung der Nachfrage und der Evaluation des Programms abhängen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5731, Wahlperiode 20, eingereicht 11. Mai 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.