❓ Sporttest der Landespolizei Hessen – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Sporttest der hessischen Polizei und die Anforderungen, die an Bewerber gestellt werden. Dabei werden Aspekte wie Körpergröße, BMI und die Gestaltung des Sporttests behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeivollzugsdienst in Hessen sowie die hessische Polizei selbst.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die Reduzierung der Mindestkörpergröße, der Berücksichtigung von BMI-Werten und der Gestaltung des Sporttests.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Mindestgröße auf 155 cm reduziert wurde, um den Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gerecht zu werden. BMI-Werte werden in der PDV 300 berücksichtigt, wobei spezifische Grenzwerte festgelegt sind. Der Sporttest wird evaluiert, um ihn praxisorientierter zu gestalten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Reduzierung der Mindestgröße und die unterschiedlichen Anforderungen für Männer und Frauen eine Ungleichbehandlung darstellen. Die Landesregierung betont, dass die Anforderungen geschlechtergerecht sind und die physiologischen Unterschiede berücksichtigt werden.