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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Geschwindigkeitsbegrenzung und Geschwindigkeitsüberwachung auf der Bundesstraße 8 im Bereich der Ortsdurchfahrt Bad Camberg

5. Juli 2021Dokument 20/6098 · WP 20Hessen
Tobias Eckert
GeschwindigkeitsbegrenzungBad CambergBundesstraße 8VerkehrssicherheitLärmschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesstraße 8 in Bad Camberg thematisiert, insbesondere im Bereich der Gehörlosenschule. Es wird auf die Unfallhäufigkeit und die Lärmbelastung hingewiesen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner der Bundesstraße 8 in Bad Camberg, insbesondere die Schüler der Gehörlosenschule sowie die allgemeine Bevölkerung, die unter Lärmbelastung leidet.

🎯 Was wird gefragt?

Es wird gefragt, ob die Voraussetzungen für die Einführung eines Tempolimits von 30 km/h und für die Installation von Geschwindigkeitskontrollen auf der B8 erfüllt sind und ob die Landesregierung diese Maßnahmen befürwortet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h anordnungsfähig ist, wenn eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt. Der Landrat kann diese anordnen, jedoch wurde bisher keine Unfallhäufungsstelle festgestellt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nacht wurde bereits angeordnet. Die zuständige Behörde hat die Anordnung einer Geschwindigkeitsmessanlage als nicht gerechtfertigt erachtet, da die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllt sind.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung befürwortet eine Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Nacht und eine Zustimmung des Regierungspräsidiums Gießen. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsmessanlage erfordert einen Antrag, der bislang nicht gestellt wurde.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6098, Wahlperiode 20, eingereicht 5. Juli 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.