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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Sachbeschädigungen und Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen in Hessen – Teil 1

6. Juli 2021Dokument 20/6105 · WP 20Hessen
Robert Lambrou, Bernd-Erich Vohl, Klaus Herrmann, Dirk Gaw
SachbeschädigungBrandstiftungKraftfahrzeugeHessenPolizeiliche Kriminalstatistik
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die steigenden Fallzahlen von Sachbeschädigungen und Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen in Hessen zwischen 2014 und 2020. Die Fragesteller fordern detaillierte Informationen über die registrierten Fälle und deren Aufklärung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger in Hessen, insbesondere in den Städten Wiesbaden, Frankfurt, Kassel, Gießen, Darmstadt und Offenbach, wo die meisten Fälle registriert wurden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der registrierten Fälle von Sachbeschädigungen und Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen in Hessen sowie nach den Aufklärungsquoten und den Sachschäden in den betroffenen Städten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass im Zeitraum von 2014 bis 2020 über 43.000 Fälle polizeilich registriert wurden. Die genaue Aufschlüsselung der Fallzahlen und Aufklärungsquoten wird in Tabellenform bereitgestellt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass keine Angaben zu den Sachschäden gemacht werden können, da diese in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst werden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD heben hervor, dass Sachbeschädigungen und Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen in Hessen ein ernstzunehmendes Problem darstellen. Die Landesregierung hat auf die unterschiedlichen Statistiken hingewiesen und die Notwendigkeit eines Stellenzuwachses bei der Polizei betont, um der Situation entgegenzuwirken.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6105, Wahlperiode 20, eingereicht 6. Juli 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.