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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Zusammenlegung von Klassen zum Schuljahreswechsel

14. Juli 2021Dokument 20/6143 · WP 20Hessen
Christoph Degen
SchulklassenZusammenlegungBildungHessenKultusministerium
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage von Christoph Degen thematisiert die Zusammenlegung von Schulklassen zum Schuljahreswechsel 2021/2022 und die damit verbundenen Herausforderungen für Schüler und Schulen. Es wird auf die Auswirkungen der Pandemie auf die sozialen Beziehungen der Schüler hingewiesen und um Daten zur Klassenzusammenlegung gebeten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an Schulen in Hessen, deren soziale Beziehungen durch die Pandemie beeinträchtigt wurden. Auch die Schulen und Lehrkräfte sind betroffen, da sie die Klasseneinteilungen vornehmen müssen.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden mehrere Fragen zur Zusammenlegung von Schulklassen gestellt, darunter die Anzahl der betroffenen Schulen, die eingesparten Klassen und die benötigten Lehrkräfte, um die Klassenstärke aufrechtzuerhalten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Fragen zur Klassenzusammenlegung geantwortet und erläutert, dass die Planung der Klassenbildung flexibel ist und von der Anzahl der Schüler abhängt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine pauschale Absenkung der Klassengrößen nicht für alle Schüler von Vorteil wäre.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller äußern Unmut über die Zusammenlegung von Klassen und fordern Daten zu den Auswirkungen. Die Landesregierung betont, dass die Klasseneinteilung auf flexiblen Planungen basiert und dass eine Reduzierung der Klassengrößen nicht für alle Schüler sinnvoll ist. Es wird auf das Programm „Löwenstark – der BildungsKICK“ verwiesen, das Maßnahmen zur individuellen Förderung umfasst.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6143, Wahlperiode 20, eingereicht 14. Juli 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.