❓ Unterbliebene Zuerkennung des Genesenen-Status bei geheilten Corona-Patienten - Teil II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Ungleichbehandlung von genesenen Corona-Patienten, die keinen PCR-Test vorweisen können, bei der Ausstellung von Genesenen-Ausweisen. Es wird auf die Regelungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verwiesen, die eine Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen anstrebt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind geheilte Corona-Patienten in Hessen, insbesondere solche, deren Infektion nicht durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Möglichkeiten für genesene Corona-Patienten, die keinen PCR-Test haben, um ihre Genesung nachzuweisen und Einschränkungen zu vermeiden. Zudem wird nach laufenden Gerichtsverfahren und der Information über die Notwendigkeit eines PCR-Tests gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine Gerichtsverfahren zu diesem Thema bekannt sind. Die Diagnose einer COVID-19-Erkrankung erfordert in der Regel einen positiven PCR-Test. Die Antworten auf die Fragen 1 und 2 verweisen auf eine frühere Anfrage (20/6166).
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der Anfrage sind Mitglieder der Fraktion der Alternative für Deutschland. Die Landesregierung hat keine Informationen über anhängige Gerichtsverfahren zu diesem Thema. Die wissenschaftliche Diskussion über die Aussagekraft von Antikörpertests ist noch nicht abgeschlossen.