❓ Rückfragen zu Drucksache 20/5723
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Handelsregistereintragungen in Hessen erfragt, insbesondere für die Rechtsform der GmbH. Die Fragesteller bitten um eine Aufschlüsselung nach Amtsgerichten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 18 hessischen Registergerichte sowie die Antragsteller von Handelsregistereintragungen.
🎯 Was wird gefragt?
Es wird gefragt, wie hoch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Handelsregistereintragung in Hessen ist, aufgeschlüsselt nach Amtsgerichten und Rechtsformen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine bundeseinheitlichen Statistiken zur Bearbeitungsdauer vorliegen. Es werden jedoch Schätzwerte für die durchschnittliche Eintragungsdauer einer GmbH genannt, die zwischen 1 und 10 Arbeitstagen variieren, abhängig vom jeweiligen Amtsgericht.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der SPD erbitten Informationen zur Bearbeitungsdauer, die von den hessischen Registergerichten geschätzt wurden. Die Antwort der Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann, wurde am 16. September 2021 veröffentlicht.