Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Radwegebau an Kreisstraßen Teil II

24. August 2021Dokument 20/6288 · WP 20Hessen
Dr. Stefan Naas
RadwegebauKreisstraßenFörderungHessenNahmobilität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas thematisiert den Ausbau von Radwegen an Kreisstraßen in Hessen. Es wird auf die bisherigen Fortschritte und die Herausforderungen beim Radwegebau eingegangen, insbesondere im Hinblick auf die Verantwortung der Landkreise und die Förderung durch das Land Hessen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landkreise in Hessen, die für den Bau und die Planung von Radwegen an Kreisstraßen verantwortlich sind, sowie die Radfahrer und die allgemeine Bevölkerung, die von einer verbesserten Radverkehrsinfrastruktur profitieren würden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage fragt konkret nach der Anzahl der Radwege, die zwischen 2014 und 2020 an Kreisstraßen gebaut wurden, nach der Höhe der Förderungen durch das Land Hessen und nach den geplanten Radwegen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung beschreibt, dass zwischen 2014 und 2020 nur eine geringe Anzahl an Radwegen an Kreisstraßen gebaut wurde. Es wird auf die Verantwortung der Landkreise hingewiesen und dass das Land Hessen Förderungen für Radverkehrskonzepte bereitstellt. Konkrete Zahlen zu den geförderten Projekten werden genannt.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat festgestellt, dass der Neubau von Radwegen an Kreisstraßen nicht im Fokus steht. Es wird erwähnt, dass das Land Hessen seit 2019 die Erarbeitung von Radverkehrskonzepten fördert und dass einige Landkreise bereits Förderzusagen erhalten haben. Die Antwort enthält keine spezifischen Zahlen zu den geförderten Radwegen an Kreisstraßen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6288, Wahlperiode 20, eingereicht 24. August 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.