❓ Arbeitsschutz an Schulen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert den Arbeitsschutz an Schulen in Hessen, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie. Es wird auf die Einhaltung von Lärmschutz- und Lüftungsvorgaben eingegangen, die durch technische Regeln definiert sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Schulträger in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den aktuellen Vorgaben zu Lärm und Lüftung an Schulen, der Anwendung der Technischen Regeln ASR A3.6 und A3.7 sowie dem Gesundheitsschutz für Schüler im Vergleich zu Arbeitnehmern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung betont, dass die Vorgaben für Lärm und Lüftung auch für Schulen gelten und dass die Schulträger dafür verantwortlich sind, die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen. Zudem wird auf die Unterstützung durch den Medical Airport Service verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung stellt klar, dass der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler oberste Priorität hat und dass Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Schulen ergriffen werden. Es wurden bereits Förderprogramme zur Unterstützung der Schulträger aufgelegt.